AGB / Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spielefrau, Martina Hanna, Kiefernwald 3, 96224 Burgkunstadt, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. (nachfolgend „Vermieter“)

1. Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge zwischen Spielefrau Inh. Martina Hanna, Kiefernwald 3, 96224 Burgkunstadt, Deutschland – nachfolgend Vermieter genannt – und dem Mieter.

1.2    Abweichenden AGB von Mietern wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Individualvereinbarungen zwischen Anbieter und dem Kunden gehen diesen AGB im Bereich der jeweils individuell vereinbarten Vertragsbedingung vor (vgl. § 305 BGB) und werden sodann durch diese AGB ergänzt.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die Vermietung von Hüpfburgen, Partyzelten und weiterer Partyausstattung sowie Spielekisten (im Folgenden auch „Mietsache“) mit den Eigenschaften und Merkmalen der Produktbeschreibung des Vermieters. Abbildungen dienen der allgemeinen Produktinformation in rein bildlicher Darstellung. Die tatsächlich zur Verfügung gestellten Produkte können von der bildlichen Darstellung leicht abweichen. Sie haben jedoch alle Eigenschaften, die die Produktbeschreibung enthält.

3. Vertragsschluss

3.1 Mit der Möglichkeit einer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bietet der Mieter dem Vermieter verbindlich den Abschluss eines Mietvertrags an (im Folgenden "Buchung"). Der Vertragsschluss erfolgt, indem der Mieter das Angebot des Vermieters annimmt. Die Annahme kann innerhalb von 5 Tagen erfolgen; nach Ablauf dieser Zeit ist der Vermieter nicht mehr an sein Angebot gebunden. Die Annahme erfolgt, indem der Vermieter den Vertragsschluss in Schrift- oder Textform (z.B. per E-Mail) bestätigt (Auftragsbestätigung) und diese Auftragsbestätigung dem Mieter zugeht.

3.2 Der Vermieter wird den Vertragstext nach dem Vertragsschluss speichern. Eine darüberhinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstexts durch den Vermieter erfolgt nicht. Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch und Englisch.

4. Mietzeit

4.1 Die Mietzeit wird zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart. Sie beginnt mit Erhalt der Mietsache durch das Transportunternehmen und schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietsache am Geschäftssitz des Vermieters bei persönlicher Abholung durch den Mieter (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietsachen am Geschäftssitz des Vermieters (Mietende) ein. Das Mietende gilt für die Übergabe durch Mieter an den Vermieter oder mit der Übergabe an das jeweilige Transportunternehmen.

4.2 Falls der Mieter aus Gründen, die nicht vom Vermieter zu verantworten sind, die vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen kann, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Miete oder Mietpreisminderung. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die angebotenen Mietsachen anderweitig zu vermieten.

5. Mietpreis und Zahlungsbedingungen

5.1 Der Mietpreis wird gemäß dem individuell abgesprochenen Angebot festgesetzt. Sobald das unterschriebene Angebot vorliegt, ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises unverzüglich auf das im Angebot angegebene Konto des Vermieters zu leisten. Der verbleibende Mietpreis muss spätestens eine Woche vor dem Mietbeginn beglichen werden. Bei kurzfristigen Buchungen, die weniger als eine Woche vor dem Mietbeginn erfolgen, ist der gesamte Mietpreis sofort zur Zahlung fällig. Verzichtet der Vermieter auf eine Anzahlung, so ist der komplette Mietpreis bei Übergabe der Mietsache in bar bzw. mittels EC-Karte zu begleichen. Die Übergabe der Mietsache erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung. Der Mieter ist dafür verantwortlich, den Nachweis der erfolgten Zahlung vorzulegen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf die Übergabe der Mietsachen.

5.2 Falls Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen, behält sich der Vermieter das Recht vor, nach schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Zahlung innerhalb der Frist nicht erfolgt. In einem solchen Fall sind dem Vermieter die Rücktritts- und Ausfallkosten gemäß Punkt 8 der Geschäftsbedingungen zuzüglich aller durch den Verzug entstandenen Schäden durch den Mieter zu erstatten. Eine Minderung des Mietpreises ist ausgeschlossen, wenn die Mietsache vorzeitig zurückgegeben wird.

6. Kaution

6.1 Der Mieter hat vor Annahme der Mietsache eine Kaution in Höhe von 50 bis 100 EUR (je nach Art der Mietsache) zu hinterlegen. Die Hinterlegung kann per Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto des Vermieters erfolgen. Die Kaution dient der Absicherung von Schäden an der Mietsache und dessen Ausstattung und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Mietsache unverzüglich erstattet.

6.2 Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, durch die die vorbenannten Schäden abgedeckt sind.

6.3 Die Rückerstattung der Kaution bzw. des Restbetrages erfolgt nach Prüfung des zurückgegebenen Mietsache auf mögliche Schäden durch den Vermieter innerhalb von 7 Tagen. Die Rückzahlung erfolgt auf dem gleichen Bezahlweg. Bei Barzahlung wird das Guthaben auf ein vom Mieter angegebenes Konto überwiesen.

6.4 Ist ein eventuell verursachter Schaden höher als die Kautionssumme so behält der Vermieter die Kaution ein und der Mieter hat den Differenzbetrag bis zur Schadenssumme innerhalb von 7 Tagen an den Vermieter zu entrichten.

7. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. 
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, besteht nach § 312g Absatz 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.

8. Rücktritt, Kündigung

8.1 Der Mieter hat die Möglichkeit, jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Rücktritt wird wirksam, sobald die Erklärung beim Vermieter eingegangen ist. Im Falle eines Rücktritts durch den Mieter oder eines Rücktritts seitens des Vermieters aufgrund eines Zahlungsverzugs des Mieters gemäß Ziffer 5 der Geschäftsbedingungen, hat der Vermieter Anspruch auf angemessenen Ersatz in Form von Ausfall- und Rücktrittskosten. Diese Kosten staffeln sich wie folgt:
a) Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises 
b) Bei Rücktritt innerhalb von 13 bis 8 Tagen vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises 
c) Bei Rücktritt innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises. 

8.2 Der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren oder niedrigeren Schadens durch den Vermieter bleiben davon unberührt. Ebenso ist es dem Mieter gestattet, einen geringeren Schaden des Vermieters nachzuweisen.

9. Benutzungsbestimmungen für Hüpfburgen und Eventmodule/ Pflichten des Kunden

9.1 Ist Anlieferung, Abholung, Aufbau oder Abbau durch den Anbieter vereinbart, so gewährleistet der Mieter eine ungehinderte Zufahrt zum Aufstell- bzw. Ablageort.

9.2 Während des Betriebs der Hüpfburg / des Eventmoduls muss stets eine geeignete, volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Der Mieter ist dafür verantwortlich die Betreuer zur Verfügung zu stellen.

9.3 Wenn die Hüpfburg / das Eventmodul unbeaufsichtigt ist, muss das Gebläse ausgeschalten und die Luft aus der Hüpfburg abgelassen werden.

9.4 Der Kunde muss alle Aufsichtspersonen mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut machen.

9.5 Benutzer dürfen auf der Hüpfburg / im Eventmodul keine scharfen Gegenstände mit sich führen.

9.6 Benutzer dürfen eine bestimmte Größe nicht überschreiten, die Angaben auf der Hüpfburg / dem Eventmodul sind zu beachten.

9.7 Benutzer müssen mindestens 4 Jahre alt sein.

9.8 Benutzer müssen die Hüpfburg / das Eventmodul auf beherrschte und sichere Art und Weise betreten.

9.9 Benutzer müssen (falls möglich) ihre Brille absetzen, es dürfen keine Schuhe getragen werden.

9.10 Auf der Hüpfburg / im Eventmodul darf weder gegessen noch getrunken werden.

9.11 Der Eingang darf nicht blockiert werden.

9.12 Benutzer dürfen sich nicht an die Wände der Hüpfburg / des Eventmoduls hängen oder daran hochklettern.

9.13 Saltos und sonstiges grobes / wildes Spielverhalten sind nicht erlaubt.

9.14 Ab einer Windstärke von 5 Bft darf die Hüpfburg / das Eventmodul nicht mehr benutzt werden und die Luft muss abgelassen werden.

9.15 Benutzer müssen die Hüpfburg / das Eventmodul sofort verlassen, wenn diese Druck verliert.

9.16 Es muss ein Stromanschluss mit Fehlerschutzeinrichtung zum Anschluss des Gebläses zur Verfügung gestellt werden. 

9.17 Es muss ausreichend freier Raum um die Hüpfburg / das Eventmodul herum vorhanden sein (3,50 Meter nach vorne und 2 Meter zu den anderen Seiten).

9.18 Der Untergrund muss weich sein (Gras, Erde oder Sand). Verunreinigungen oder scharfe Gegenstände müssen entfernt werden.

9.19 Der Untergrund darf ein Gefälle von max. 5% aufweisen.

9.20 Der Standort muss frei von gefährlichen äußeren Einflüssen sein (vorbeifahrender Verkehr, überspannende Stromleitungen etc.).

9.21 Die Hüpfburg / das Eventmodul darf nicht auf Wasser und nicht mit Wasser verwendet werden.

9.22 Bei Regen muss das Gebläse der Hüpfburg / des Eventmoduls abgeschaltet werden. Die Hüpfburg / das Eventmodul und das Gebläse sind abzudecken bzw. anderweitig vor Regen zu schützen.

9.23 Die Hüpfburg / das Eventmodul darf nicht im feuchten oder nassen Zustand zusammengelegt werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

9.24 Die Hüpfburg / das Eventmodul ist mit den mitgelieferten Heringen in einem Winkel vom 15 Grad durch die Befestigungspunkte im Boden zu verankern. Die Heringe dürfen nicht mehr als 25mm aus dem Boden herausragen. Sind Heringe nicht verwendbar, so sind alternative Verankerungspunkte (Kapazität jeweils 160kg) zu nutzen). Ist Anlieferung, Abholung, Aufbau oder Abbau durch den Anbieter vereinbart, so gewährleistet eine ungehinderte Zufahrt zum Aufstellort.

9.25 Erfolgt die Rückgabe nicht im sauberen oder trocknen Zustand, so werden die Reinigungs- bzw. Trocknungskosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Pro Reinigungsstunde werden 39 Euro inklusive der zu dem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass eine Reinigung nicht oder nicht in dem geltend gemachten Umfang erforderlich war.

10. Benutzungsbestimmungen für Partyzelte / Pflichten des Kunden

10.1 Alle Planen müssen mindestens 24 Stunden vor dem Aufbau bei Raumtemperatur gelagert werden, um Bruchstellen zu vermeiden.

10.2 Beim Einsatz geeigneter Heizgeräte ist ein Abstand von mindestens 1,2 Metern zu jeglichem Planenmaterial einzuhalten.

10.3 Auf keinen Fall dürfen offenes Feuer und Heizgeräte mit offener Flamme im Zelt verwendet werden.

10.4 Der Aufbauer des Zeltes ist verantwortlich für die angemessene Sicherung. Die Verankerung muss regelmäßig geprüft werden, um stets die Sicherheit des Zeltes zu gewährleisten, Schäden am Zelt vorzubeugen und Dritte zu schützen.

10.5 Beim Aufbau des Zeltes ist festes Schuhwerk zu tragen, da das Metall scharfe Kanten haben kann.

10.6 Bei Schneefall muss unbedingt darauf geachtet werden, dass der Schnee regelmäßig und zeitnah von der Dachplane entfernt wird. Gleiches gilt nach starken Regenfällen oder bei Belastung durch andere Gegenstände.

10.7 Kleinteile müssen für Kinder unzugänglich aufbewahrt werden, Kinder können diese verschlucken. Kinder müssen während des Aufbaus ferngehalten werden.

10.8 Das Zelt muss auf einer ebenen, sicheren und windgeschützten Fläche aufgestellt werden. Um Beschädigungen zu vermeiden, muss genug Abstand zu spitzen Gegenständen, Bäumen, Gebäuden usw. eingehalten werden.

10.9 Das Zelt darf nicht in der Nähe von offenen Feuerstellen aufgestellt werden.

10.10 Den einzelnen Schritten der Aufbauanleitung muss Folge geleistet werden.

10.11 Das mitgelieferte Befestigungsmaterial muss zur Sicherung des Zeltes genutzt werden.

10.12 Es dürfen keine aggressiven Reinigungsmittel benutzt werden. Das Zelt kann mit einer milden Lauge, lauwarmem Wasser und einem feuchten Schwamm gereinigt werden.

10.13 Das Zelt darf nicht im feuchten oder nassen Zustand zusammengelegt werden, um Schimmelbildung zu vermeiden.

10.14 Bei Sturm bzw. Unterwetterwarnungen muss das Zelt abgebaut werden.

10.15 Ist Anlieferung, Abholung, Aufbau oder Abbau durch den Anbieter vereinbart, so gewährleistet der Mieter eine ungehinderte Zufahrt zum Aufstell- bzw. Ablageort.

10.16 Erfolgt die Rückgabe nicht im sauberen oder trocknen Zustand, so werden die Reinigungs- bzw. Trocknungskosten dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Pro Reinigungsstunde werden 39 Euro inklusive der zu dem Zeitpunkt gültigen Mehrwertsteuer berechnet. Dem Kunden steht es frei, den Nachweis zu erbringen, dass eine Reinigung nicht oder nicht in dem geltend gemachten Umfang erforderlich war.

11. Gewährleistung 

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. 

12. Haftung

12.1 Der Vermieter haftet unbeschränkt:
•    für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen; 
•    für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters beruhen.
•    aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich eine andere Regelung getroffen wurde; 
•    aufgrund zwingender Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) 

12.2 Wenn der Vermieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist dessen Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, sofern nicht gemäß vorstehendem Absatz unbeschränkt gehaftet wird. Als wesentliche Vertragspflichten gelten alle Pflichten, Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Vermieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

12.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Vermieters sowie die Haftung seiner Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter ausgeschlossen. 

13. Haftung des Mieters

13.1 Der Mieter trägt die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung der ihm überlassenen Mietsache, einschließlich der Ausrüstung, wenn er diese schuldhaft verursacht oder aus anderen Gründen zu verantworten hat, oder wenn der Schaden ihm zuzurechnen ist.

13.2 Falls durch einen vom Mieter verursachten Schaden ein Leistungsausfall gegenüber einem anderen Kunden des Vermieters entsteht, ist der Mieter in vollem Umfang für diesen Leistungsausfall haftbar. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vermieters bleiben davon unberührt.

13.3 Der Mieter hat die Einhaltung der Benutzungs- und Sicherheitsbestimmungen für die Aufstellung und den Betrieb der Mietsache zu gewährleisten.

13.4 Der Mieter hat alle für den Betrieb des Mietgegenstandes geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen zu beachten sowie ggf. erforderliche Erlaubnisse auf eigene Kosten einzuholen.

13.5 Der Mieter hat die Mietsache pfleglich zu behandeln und vor Witterung, Diebstahl, Verschmutzung und unsachgemäßer Behandlung zu schützen.

14. Mängelanzeige

14.1 Vor Inbetriebnahme der Mietsache ist der Mieter verpflichtet, den Zustand der Mietsache und der Ausrüstung zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich dem Vermieter zu melden.

14.2 Des Weiteren ist der Mieter dazu verpflichtet, jegliche Mängel und entstandene Schäden – auch wenn diese nicht vom Mieter verursacht wurden – umgehend dem Vermieter zu melden. Sollte der Mieter diese Mängelanzeigen schuldhaft unterlassen, haftet er gegenüber dem Vermieter für entstandene Schäden und ist zur Schadensersatzleistung verpflichtet.

15. Datenschutz 

Der Vermieter behandelt die personenbezogenen Daten seiner Mieter vertraulich und im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Näheres entnehmen Sie der Datenschutzerklärung des Anbieters.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Anwendbar ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit diese Rechtswahl nicht dazu führt, dass ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU hierdurch zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaates entzogen wird. 

16.2 Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist das Gericht am Sitz des Anbieters zuständig, sofern nicht für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union hat. Der Sitz unseres Unternehmens ist der Überschrift dieser AGB zu entnehmen. 

16.3 Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

17. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. 
Der Vermieter ist weder bereit noch verpflichtet an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB. 


Stand: Januar 2024

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    Kiefernwald 3 in 96224 Burgkunstadt/Theisau
    Tel. 0 95 72 / 63 98 42
    spielen@spielefrau.de

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